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Verdächtige des Mordes in Pacsa wurde festgenommen

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft des Komitats Zala ordnete das Amtsgericht Zalaegerszeg am Freitag wegen vorsätzlicher versuchter Tötung mehrerer Personen und anderer Straftaten die Festnahme eines 62-jährigen deutschen Staatsbürgers an, der am Mittwoch in Pacsa mit einem Messer ein älteres deutsches Ehepaar angegriffen und den Mann getötet hatte – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Judit Jánky, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Zala, teilte der Nachrichtenagentur MTI mit, dass der Verdächtige nicht vorbestraft sei. Sie erinnerte daran, dass der Mann am Mittwoch gegen Mittag mit seinem PKW in Pacsa angekommen sei, sein Auto in einiger Entfernung geparkt habe und dann zu Fuß zum Haus des ihm bekannten deutschen Ehepaares gegangen sei, wohin er ein acht Zentimeter langes Klappmesser mitgenommen habe. Nach einem Handgemenge stach er mehrmals auf die 70-jährige Frau und ihren 66-jährigen Ehemann ein. Der Mann erlag noch am Tatort seinen Verletzungen, seine Frau schwebte in Lebensgefahr, konnte jedoch noch aus der Wohnung fliehen und auf der Straße um Hilfe rufen, bevor sie das Bewusstsein verlor. Sie wird derzeit mit lebensbedrohlichen Verletzungen im Szent Rafael Krankenhaus in Zalaegerszeg behandelt.

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Nach der Festnahme des Verdächtigen wurde in seinem PKW das für die Tat verwendete Messer gefunden, und bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Polizisten außerdem ohne Genehmigung aufbewahrte Schusswaffen und Munition. Der Verdächtige hatte zuvor Bauarbeiten für das Ehepaar durchgeführt, daher kam als Motiv in Betracht, dass er mit ihnen einen Streit über die Bezahlung hatte. Der deutsche Mann bestritt bei seiner Vernehmung die Tat. Virág Vándor, Sprecherin des Gerichts in Zalaegerszeg, teilte der Nachrichtenagentur MTI mit, dass das Gericht die Festnahme des Mannes für einen Monat rechtskräftig angeordnet habe, da in seinem Fall die Gefahr der Flucht, des Untertauchens und der Wiederholung der Straftat besonders groß sei. Wäre er auf freiem Fuß geblieben, bestünde die Gefahr, dass er sich seiner strafrechtlichen Verantwortung entziehen und die Beweisführung erschweren oder vereiteln würde.