Gábor Iványi, Gründer der Ungarischen Evangelium-Gemeinschaft – Magyar Evangéliumi Testvérközösség – und methodistischer Pfarrer, ist mit dem Ebru-Timtik-Preis ausgezeichnet worden. Die Übergabe fand am 18. Juni 2026 in Budapest im Rahmen der Konferenz „International Fair Trial Day“ statt, deren diesjähriges Schwerpunktland Ungarn war.
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Der Preis wurde nach der türkischen Anwältin und Menschenrechtsaktivistin Ebru Timtik benannt, die 2020 im Alter von 42 Jahren nach einem 238-tägigen Hungerstreik im Gefängnis für das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren starb und seither als internationales Symbol des Kampfes für Rechtsstaatlichkeit und gleichen Zugang zur Justiz gilt. Der erste Preis wurde 2020 posthum an Ebru Timtik selbst vergeben. Die Preisträger der vergangenen Jahre stammen unter anderem aus Ländern wie Mexiko, Ägypten und Tunesien.
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Die Entscheidung der internationalen Jury, Gábor Iványi auszuzeichnen, fiel einstimmig aus. In der Begründung wird auf zwei Aspekte verwiesen. Zum einen habe Iványi über Jahre hinweg in Ungarn ein Solidaritätsnetzwerk für Arme, Wohnungslose, Roma-Gemeinschaften, Geflüchtete, Kinder, Menschen mit Behinderung und für gesellschaftlich ausgegrenzte Gruppen aufgebaut. Über Obdachlosenheime, Bildungsangebote, Lebensmittelhilfe und soziale Dienste habe er Menschen erreicht, die der Staat vernachlässigt, verlassen oder bewusst ausgegrenzt habe. Zum anderen verweist die Jury darauf, dass Iványi selbst zum Objekt von Rechtsverletzungen geworden sei, die aus den von ihm verteidigten Prinzipien erwachsen, einer Kombination aus dem Schutz anderer vor Ungerechtigkeit und der eigenen Ausgesetztheit gegenüber staatlicher Repression.
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Gegen den 74-jährigen Gábor Iványi läuft derzeit ein Strafverfahren, das noch unter der alten Regierung eingeleitet wurde. Ihm und mehreren Mitangeklagten wird vorgeworfen, am 21. Februar 2022 in der Zentrale des von Iványi geleiteten Wohlfahrtsvereins „Oltalom“ in der Dankó utca Finanzbeamte gewaltsam an einer Durchsuchung und Beschlagnahmung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gehindert zu haben. Die Jury stellte in ihrer Begründung einen Bezug zwischen diesem Verfahren und der allgemeinen Lage zivilgesellschaftlicher Akteure in Ungarn her: Das Verfahren betreffe nicht nur die Verfolgung einer einzelnen Person, sondern verdeutliche, dass auch unabhängige Religionsgemeinschaften, Zivilverbände und regierungskritische Menschenrechtsaktivisten der Gefahr einer Kriminalisierung ausgesetzt seien.
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