Über 500 EU-Bürger aus Ungarn ausgewiesen

Mehr als 500 EU-Bürger sind seit Mai 2004 – dem Beitritt Ungarns zur Union – des Landes verwiesen worden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Wirtschaft und Politik „hvg“ in seiner jüngsten Ausgabe. Eine Ausweisung sei jedoch wegen des Rechts auf freien Aufenthalt nur sehr begrenzt möglich, erläutert das Blatt. Unbegrenzte Bewegungsfreiheit sei ein Grundrecht der Unionsbürger, das nur durch Gründe der öffentlichen Ordnung, der allgemeinen Sicherheit und der allgemeinen Gesundheit eingeschränkt werden könne. Eine Ausweisung für höchstens zehn Jahre sei etwa bei Straftaten möglich, für das Gesetz mindestens fünf Jahre Freiheitsentzug vorsieht.

Die ungarischen Gerichte haben so allein im vorigen Jahr 228 Straftäter aus dem EU-Raum ausgewiesen. Seit 2004 waren es genau 502. Da es keine entsprechende Statistik gebe, können die konkreten Gründe nicht genannt werden. Außer EU-Bürgern beziehen sich die Bestimmungen auch auf Menschen aus der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein, die ebenfalls das Recht freier Bewegung und freien Aufenthalts haben.