Der Wert eines auf Lebenszeit geltenden – d.h. bis zum Tode reichenden – Nießbrauchrechts von Personen wird auf der Grundlage des Alters der jeweiligen Person auf folgende Weise bestimmt: wenn der Berechtigte des verkehrsfähigen Rechtes jünger als 25 Jahre ist, beträgt der Wert des Nießbrauchrechts das 10-Fache des Jahreswertes, ist er zwischen 25-50 Jahren alt, das 8-Fache, zwischen 51-65 Jahren das 6-Fache und wenn er älter als 65 ist, das 4-Fache des Jahreswertes.
Den Jahreswert erhalten wir, wenn wir den Wert der Immobilie durch 20 teilen. Beispiel: im Falle einer Immobilie im Wert von 20 Millionen Forint und eines Nießbrauchers im Alter von 70 Jahren beträgt der Jahreswert 1 Million Forint und der Wert des Nießbrauchrechts 4 Millionen Forint, der Wert des Eigentumsrechtes 16 Millionen Forint.
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