Ungarn: Meldepflicht zum neuen Mehrwertsteuerpaket

PricewaterhouseCoopers weist Unternehmen auf die Einhaltung einer Auflage zum neuen Mehrwertsteuerpaket der ungarischen Regierung hin.

Demnach besteht die Pflicht, bei EU-weitem Kauf und Verkauf von Gütern und Dienstleistungen eine sogenannte EC-Liste (Sales-Liste) zu führen und den entsprechenden Steuerbehörden zu übermitteln.

Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.