Nach Angaben von PriceWaterhouseCoopers werden sich aufgrund vom Parlament verabschiedeter Modifizierungen die Grundlagen für die Einkommensbesteuerung ab 2010 deutlich ändern:
So soll die zusammengefasste Steuerbemessungsgrundlage um den Betrag der sogenannten „Ergänzung der Steuerbemessungsgrundlage“ erhöht werden, der für das jeweilige Einkommen auf Basis der Abgaben laut Sozialversicherungs- und Gesundheitsbeitragsgesetz berechnet wird. Die so ermittelte Steuerbemessungsgrundlage – allgemein als „Superbrutto-Grundlage“ bezeichnet – werde bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt, wobei ab 2010 andere Steuerklassenlimits und Steuersätze gelten würden.
Wegen der neuen Berechnungsmethode müsse insbesondere auf die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage von Staatsbürgern aus EU- und Drittländern geachtet werden, da die ungarische Sozialversicherungspflicht dieser Personen von ihrer Staatsangehörigkeit, vom Firmensitz der Entsendungsfirma und von den Abkommen zwischen Ungarn und dem Entsendungsstaat sowie von den Regelungen der Europäischen Union abhängig sein kann.