Steuerrückzahlungen für Transportunternehmen

Mit dem 1. Januar haben Fuhrunternehmen im Lasten- und Personenverkehr die Möglichkeit, einen Teil der Monopolsteuer auf Kraftstoff (6,50 Ft/Liter) vom Staat zurückzuverlangen. Damit will die Regierung dieser Branche unter die Arme greifen, da sie von schwankenden Preisen für Erdöl auf dem Weltmarkt und von Kursschwankungen besonders betroffen ist, aber andererseits einen wichtigen Pfeiler der Wirtschaft bildet.
Zur Steuerrückforderung ist es notwendig, dass sich die Unternehmen für diesen Zweck bei der Zollbehörde registrieren lassen. Die Registrierung ist mindestens 30 Tage vor dem ersten Steuerrückforderungsantrag durchzuführen. Für das erste Quartal müssen deshalb die Registrierungen bis 15. Februar 2011 abgeschlossen sein, um den Steuerantrag stellen zu können.