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Lebenslänglich für fünf Morde

Zoltán Ember verübte eine beispiellos brutale Serie von Straftaten

Zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilte das Györer Oberlandesgericht den 45-jährigen Zoltán Ember, der in den vergangenen 15 Jahren in Szentkirályszabadja fünf Menschen ermordete: Er erdrosselte seinen Bruder und ermordete vier ältere Personen, die Taten geschahen aus Gewinnsucht.

Dr. István Vincze, der Leiter der Györer Oberstaatsanwaltschaft, nannte die Taten des Szentkirályszabadjaer Zoltán Ember auf der öffentlichen Sitzung des Györer Oberlandesgerichts eine beispiellos brutale Serie von Straftaten. Der dem Alkohol verfallene, aggressiv veranlagte und mehrfach vorbestrafte Zoltán Ember verübte im Jahre 1991 den ersten Mord an seinem Wohnort, dem nahe Veszprém gelegenen Szentkirályszabadja.

Er erschlug den einstigen Hauswirt seiner Eltern, einen 85-jährigen Mann, mit einem Schraubenschlüssel, dann durchsuchte er dessen Wohnung und fand insgesamt 20.000 Forint. Acht Jahre später schlug er seinen mit ihm lebenden Bruder, mit dem er sich wegen dem Verkauf der Wohnung gestritten hatte, nieder, dann erdrosselte er ihn, band ihn, schob ihn auf einer Schubkarre durchs Dorf und vergrub ihn in einem Graben. Zoltán Ember ermordete danach noch drei ältere Einwohner des Dorfes, er erdrosselte sie mit einer Schnur.

In Szentkirályszabadja brach vor zwei Jahren nach dem letzten, von Zoltán Ember begangenen Mord die Panik aus, in der Nacht fuhr die Polizei Streife, die Alten zogen – wenn es möglich war – zu ihren Kindern. Der Mörder wurde schließlich aufgrund der an einem Seil gefundenen DNS-Spuren überführt.

In erster Instanz verurteilte ihn das Komitatsgericht Veszprém wegen vorsätzlichen, aus Gewinnsucht mit besonderer Grausamkeit an mehreren Personen verübten Mordes zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe. Durch die Berufung seines Verteidigers gelangte der Fall vor das Györer Oberlandesgericht, wo die Rätin Dr. Laczó Gáborné das Urteil erster Instanz bestätigte. Der sich auch vor Gericht zynisch verhaltende Zoltán Ember zeigte keine Anzeichen von Reue. Das Urteil ist rechtskräftig.