Motorboote bleiben verboten

Schiffe dürfen mit einer Amateurprüfung gesteuert werden

Ungefähr seit zehn Jahren ist die Regelung in Ungarn in Kraft, die auf einigen Gewässern das Motorbootfahren und die Ausübung von Jet-Ski verbietet, konkret auf den Gewässern des Balaton, des Velence Sees und des Ráckever Donau-Arms.

Das bedeutet allerdings keine völlige Einschränkung, der Wasserrettungsdienst kann natürlich Motorboote nutzen, doch auch die Segelboote können bei windstillem Wetter mit Hilfe eines Motors vom Ufer ablegen. Doch das sind genau vorgeschriebene Fälle. Nur um des schnellen Motorbootfahrens willen dürfen aus Freude an diesem Sport auch weiterhin keine Motorboote auf den genannten Gewässern benutzt werden. Wenn jemand dennoch bemerkt, dass er in seiner Ruhe durch privaten Motorbootlärm gestört wird, kann er den Fahrer ruhig bei der nächsten Wasserschutzpolizei anzeigen.

Es gibt allerdings eine Bestimmung, die sich geändert hat. Doch die bezieht sich nicht auf die Motorboote. István Békési, der Direktor der Verkehrsoberaufsicht, teilte die neue gesetzliche Regelung mit. Schiffe dürfen bis zu einer Aufnahmefähigkeit von 12 Personen mit einer Amateurprüfung gesteuert werden, bei mehr Personen ist eine Profi-Prüfung nötig. Die 12 Personen sind eine ernst zu nehmende Obergrenze. Es wird gerechnet wie bei Fahrzeugen, so dass zwei Kinder einen Erwachsenen ausmachen. Verbindlich vorgeschrieben sind weiterhin Schwimmwesten und Schwimmringe, natürlich in der Größe, dass sie dem Gewicht der Passagiere angepasst sind und die Wasserschutzpolizei akzeptiert sie nur dann, wenn eine CE Markierung darauf zu finden ist, alle anderen entsprechen nicht den Vorschriften der Union.

Wer genauere Informationen wünscht, findet sie unter dem Stichwort hajózás auf der Internetseite www.kff.hu, ansonsten sind die Vorschriften auch in den Häfen angeschlagen und zu lesen.