Bürokratie und Geldmangel lassen Raum für nicht genehmigte Bauten
Ähnlich wie an der kroatischen Adriaküste gibt es auch am Balaton viele nicht genehmigte Bauten. In den letzten Jahren bebauten die Immobilieneigentümer große Flächen mit Bauwerken ohne Genehmigung. Wenn die ungarischen Behörden ähnlich strikt vorgingen wie die kroatischen, hätten die Bulldozer und Bagger am Balaton reichlich zu tun. Hier müssten allerdings zuerst nicht die ohne Genehmigung errichteten Häuser, sondern die im Schilfgürtel, teilweise unter Beseitigung des Uferbewuchses gebauten illegalen Bauwerke und die Auffüllungen des Seegrundes beseitigt werden. Gegen annähernd 35 bis 40 vor allem von Anglern genutzte illegale Bootshäfen und 25 bis 30 Uferauffüllungen mussten die Behörden in letzter Zeit vorgehen – teilte der stellvertretende Leiter der Wasserwirtschaftsdirektion Mitteltransdanubien mit.
Eine häufige Ordnungswidrigkeit ist, dass die Besitzer von Ufergrundstücken ohne Genehmigung Zugänge und Stege am Ufer anlegen. Nach den Angaben der Wasserwirtschaftsbehörde wurden dem See in den letzten Jahren fußballplatzgroße Flächen abgezwackt. Am Balaton kann man den Vorschriften nur schwer Geltung verschaffen. Häufig dauert die Vollstreckung eines Beschlusses Jahre. Doch nicht nur die Bürokratie, sondern auch Geldmangel kann eine Ursache für die Verzögerung von Abriss sein. Die mit knappen Kassen wirtschaftenden Selbstverwaltungen haben weder Geld noch das Arbeitsgerät, um den Abriss durchzusetzen, externe Unternehmen müssen mit dieser Aufgabe beauftragt werden. Das ist auch ein Grund dafür, dass beispielsweise das in neun Gemeinden für die amtlichen Aufgaben verantwortliche Siófoker Bauamt in einem Jahr höchstens acht bis zehn Abrissbeschlüsse fasst.
Ein gewisser Fortschritt zeichnet sich allerdings ab: Vor einigen Jahren ließen die Behörden an der Mündung der Zala ca. 20 auf Säulen stehende und über Stege verfügende Holzhäuser abreißen. Am Balaton wurde mit der Anfertigung des Uferrehabilitationsplans bzw. mit dem dessen Einhaltung vorschreibenden, vor zwei Jahren ausgegebenen Regierungsbeschluss der Schutz des Ufers verschärft. Hauptziel ist zu verhindern, dass die Uferstreifen bebaut werden, das Schilf vernichtet wird, um sich Zugang zum See zu verschaffen. Fünf bis zehn Meter vom Ufer entfernt darf kein Bauwerk errichtet werden. Vorschrift ist auch, dass in jeder Gemeinde auf einem Drittel der Uferlänge eine Promenade angelegt wird.