Angeln in der Coronavirus-Krise

Der ungarische Angelverband MOHOSZ informierte seine Mitglieder, Hobby- und Sportangler mit einer Bekanntmachung über die Auswirkungen der verschärften Ausgangssperre gemäß Regierungsverordnung 71/2020. (III.27.) auf das Angeln in ungarischen Gewässern.

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Die Vorschriften der Regierungsverordnung sind vom 28.03. bis 11.04.2020, bzw. bis Widerruf gültig. § 3 sieht vor, dass der Wohnsitz, der Aufenthaltsort oder die Privatwohnung nur mit einem in der vorliegenden Verordnung definierten triftigen Grund verlassen werden dürfen. Als solche gelten gemäß § 4 (1) Punkt d) auch individuelle Freizeitsportbeschäftigungen, Spaziergänge zwecks Freizeitverbringung gemäß § 5.

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In der Bekanntmachung des Angelverbandes heißt es:

1. Sportangeln ist als individuelle Freizeitbeschäftigung erlaubt, sofern die Entfernungsregeln (mindestens 1,5 m) zu anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, eingehalten werden.

2. Es ist verboten, Sportveranstaltungen und andere Veranstaltungen im Zusammenhang mit Angeln abzuhalten.

3. Der Besuch von Geschäften unterliegt den epidemiologischen Vorschriften und Beschränkungen.

4. Die Einholung der für die Ausübung individueller Freizeitaktivitäten erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vor Ort ist vorbehaltlich der epidemiologischen Vorschriften, Beschränkungen für die Verkaufsstellen (Geschäfte) möglich, die Möglichkeit des Online-Shoppings ist gewährleistet.

5. MOHOSZ empfiehlt Anglern über 65, während der Ausgangssperre das mit einer längeren Anfahrt verbundene Angeln einzustellen. Angeln vor Ort oder auf einem eigenen Gelände kann jedoch unter Beachtung der epidemiologischen Vorschriften und Beschränkungen ausgeübt werden.

6. MOHOSZ fordert Angler auf, wenn sie zum Angeln gehen,
a) keine öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen,
b) nur Personen, die im gleichen Haushalt leben, im Auto zu befördern,
c) beim Angeln am Ufer zu anderen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, in jede Richtung einen Abstand von 5 Metern zu wahren und die üblichen Formen sozialer Interaktionen während des Angels zu unterlassen.

7. MOHOSZ informiert alle Angler, dass Fischereiwächter
a) Verstöße gegen die Ausgangssperre der Polizei melden müssen sowie die Einstellung der Angeltätigkeiten einleiten können, wenn die epidemiologischen Anforderungen und Beschränkungen nicht eingehalten werden.

Die für den Balaton geltenden Informationen sind auch auf der Website balatonihal.hu zu finden.

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