Ausgangsbeschränkungen in den Komitaten gelockert

Im Amtsblatt Magyar Közlöny wurden erleichterte Ausgangsbeschränkungen für Gebiete Ungarns außerhalb Budapests und des umliegenden Komitats Pest, wo die Covid-19-Infektionsrate am höchsten ist, veröffentlicht. Die meisten der Maßnahmen traten am 4. Mai in Kraft – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Mit Ausnahme von Budapest und dem Komitat Pest verpflichtet das Dekret Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Es schreibt vor, dass alle Personen beim Einkaufen und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einen Mund- und Nasenschutz tragen müssen. Das Dekret behält eine frühere Beschränkung bei, die das Einkaufen in Supermärkten und Apotheken zwischen 9 Uhr morgens und mittags auf Personen ab 65 Jahren beschränkt, aber es erlaubt allen Geschäften, für Kunden zu öffnen.

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Es ist weiterhin verboten, in Gaststätten zu essen, es sei denn, die Einrichtung bietet Gästen einen Sitzplatz im Freien. Strände, Freiluftkurorte, Freilichtmuseen und Zoos können für Besucher geöffnet werden. Das Dekret überträgt den Betreibern von Betrieben und anderen Einrichtungen die Verantwortung für die Einhaltung sozialer Distanzierungsregeln. Das Dekret erlaubt die Durchführung von Gottesdiensten, Hochzeiten und Beerdigungen, sofern die Teilnehmer sich an die Regeln der sozialen Distanzierung halten. Es ermächtigt die Universitäten und Hochschulen zu entscheiden, ob Studenten auf den Campus zurückkehren dürfen, aber es verbietet den Studenten den Besuch von Studentenwohnheimen.

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Ein separates Dekret hält alle zuvor landesweit geltenden Ausgangsbeschränkungen für Budapest und das Komitat Pest in Kraft.

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