Ungarn: Dekret bestimmt Regeln für die nächste Etappe der Wiedereröffnung

Die Regeln für die nächste Etappe der Wiedereröffnung Ungarns, einschließlich der Regeln für den Besuch von Veranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen, wurden in einem Dekret festgelegt, das in der letzten Ausgabe des Amtsblattes Magyar Közlöny veröffentlicht wurde – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Kulturelle Veranstaltungen, mit Ausnahme von Musik- und Tanzveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und Veranstaltungen im Freien mit mehr als 500 Personen können von Personen mit Immunitätsbescheinigungen und begleiteten Minderjährigen besucht werden. An Musik- und Tanzveranstaltungen können nur Personen mit Impfbescheinigungen teilnehmen. Profisportler, die nicht immun gegen das Virus sind, dürfen an Veranstaltungen im Freien mit mehr als 500 Personen teilnehmen.

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Veranstaltungen im Freien, die nicht als Familien-, Privat-, Kultur-, Sport-, Musik- oder Tanzveranstaltungen gelten, mit weniger als 500 Personen können auch von Personen ohne Immunitätsnachweis besucht werden. Sind mehr Personen anwesend, können an der Veranstaltung nur Personen teilnehmen, die immun sind, sowie Minderjährige in Begleitung von immunen Erwachsenen. Findet die Veranstaltung in geschlossenen Räumen statt, dürfen nur Erwachsene mit Immunitätsbescheinigung und Minderjährige in Begleitung teilnehmen. Unangekündigte Versammlungen bleiben verboten.

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