Die ungarische Straßenverkehrsordnung hat sich mit Jahresbeginn 2010 in mehr als 60 Punkten geändert. Nach einem Bericht des privaten Rundfunksenders infoRadio stehen die neuen Bestimmungen vor allem im Interesse von Fußgängern und Radfahrern. Einem Experten zufolge, den der Sender befragte, dienten sie jedoch nicht immer der Sicherheit.
Eine wesentliche Veränderung besteht darin, dass Motorräder die Busspur benutzen und Radfahrer Einbahnstraßen in der Gegenrichtung befahren können. Letzteres ist jedoch nur dort möglich, wo es durch ein Verkehrsschild angezeigt wird. In diesen speziellen Fällen wird das Rechtsfahrgebot für Radfahrer betont.
Auch neue Verkehrsschilder sind vorgesehen, so unter anderem für Umweltschutzzonen. Sie begrenzen in dicht besiedelten Gebieten den Verkehr von Fahrzeugen, die die Umwelt verschmutzen. Auf verkehrsreichen Strecken, Autobahnen und Zubringern wird es Schilder geben, die auf Staus aufmerksam machen („Torlódás“).Sie können veränderbare Aufschriften zeigen, die zu langsamerem Fahren, zur Veränderung der Fahrtroute und zum Abbiegen auffordern.
Neue Bestimmungen gibt es auch für die Nutzung des Standstreifens, wobei die Ausnahmefälle einzeln geregelt werden, in denen ein Fahrzeug dort fahren, anhalten oder stehen kann. Solche Fälle sind beispielsweise Pannen, Rettung, Verkehrskontrollen, Straßenunterhaltung oder Straßenreinigung. Auch Berechtigte haben den Standstreifen schnellstmöglich wieder zu verlassen.
Neu ist auch, dass bis zu einer Gesamtmasse von 3500 Kilogramm die Tempogrenzen vereinheitlicht werden und 130, 110, 90 und 50 Stundenkilometer betragen. Früher galten für Fahrzeuge über 2500 Kilogramm geringere Geschwindigkeiten. An Bahnübergängen wurde die Festlegung von 30 (innerorts) und 40 (außerorts) Stundenkilometern aufgehoben und durch eine allgemeinere Formulierung ersetzt.