Die in Ungarn heftig umstrittene Immobiliensteuer ist zunächst vom Tisch. Die neun Verfassungsrichter verwarfen sie als Teil des Gesetzes über die Vermögensteuer einstimmig, da sie in der vorliegenden Form gegen die Verfassung verstoße. Die Immobiliensteuer verletze die Rechtssicherheit, stellte das Gericht einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung zufolge fest. Besonders kritisch sahen die Richter dabei, wie als Grundlage für die Bemessung der Steuer der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt werden sollte.
Andere Bestandteile des Gesetzes über die Vermögensteuer ließ das Gericht unberührt. So unterliegen Wasser- und Luftfahrzeuge sowie Pkw bestimmter Klassen der Steuer.
(Lesen Sie dazu weitere Einzelheiten in der März-Ausgabe der BAZ)