Die Ermittlungen gegen den Chef der verbotenen paramilitärischen Ungarischen Garde und zwei weitere Mitglieder sind abgeschlossen, teilte die Polizei in Budapest mit. Der Staatsanwaltschaft wird nahegelegt, gegen sie Anklage wegen des Verdachts auf Missbrauch des Vereinsrechts sowie Aufwiegelei gegen das Gesetz oder behördliche Verordnungen zu erheben.
Das Hauptstädtische Berufungsgericht hatte den „Traditions- und Kulturverein Ungarische Garde“ am 2. Juli vorigen Jahres per rechtskräftigen Beschluss aufgelöst. Nach dem Urteil in erster und zweiter Instanz hatte der Verein die Ungarische Garde gegründet und als Bewegung tätig werden lassen bzw. gab der Verein der Bewegung den rechtlichen Rahmen. Beide Organisationen kooperierten, wobei der Verein Geist und Linie der Bewegung bestimmte.
Auch im Auge der Öffentlichkeit erschien die Ungarische Garde als einheitliches Gebilde. Der Verein habe seine gesetzwidrige Tätigkeit, beispielsweise Aufmärsche und Machtdemonstrationen, durch die Bewegung ausgeübt. Deshalb habe sich die Entscheidung über die Auflösung des Vereins auch auf die Bewegung erstreckt.
Der „Oberhauptmann“ der Bewegung, Robert K. (34), steht unter Verdacht, im Widerspruch zur richterlichen Entscheidung die Bewegung weiter betrieben zu haben. Auch Versammlungen zur Werbung neuer Mitglieder habe er fortgesetzt. Ferner erklärte er, dass er die Bewegung Ungarische Garde gegen die richterliche Entscheidung weiter am Leben erhält. Die beiden weiteren in die Ermittlungen einbezogenen Gardisten sollen als Führungsmitglieder aktiv gewesen sein.