Grundsätzliche Einigung auf Frauenquote in Vorständen

In den Vorständen deutscher Unternehmen sind Frauen bislang noch immer rar. Die Koalition will das nun nach langem Ringen durch gesetzliche Vorgaben ändern.

Die schwarz-rote Koalition hat sich grundsätzlich auf eine verbindliche Frauenquote in Vorständen geeinigt.

In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern muss demnach künftig ein Mitglied eine Frau sein, teilte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) nach einer Einigung der vom Koalitionsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe zu diesem Thema mit.

Der Kompromiss soll in der kommenden Woche den Koalitionsspitzen zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden. Anschließend werde die Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet, so dass der Kabinettsbeschluss zeitnah erfolgen könne, teilte Lambrecht weiter mit. Die Quote ist ein wesentlicher Punkt im sogenannten Führungspositionen-Gesetz – damit würde es erstmals verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen geben.

Die Arbeitsgruppe von Union und SPD hat sich zudem darauf geeinigt, dass es künftig für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen geben soll. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit solle ebenfalls eine Mindestbeteiligung von Frauen eingeführt werden.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag Verbesserungen beim Gesetz zu Frauen in Führungspositionen verabredet. Anfang des Jahres hatten Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) und Lambrecht einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Nach Differenzen hatten die Spitzen der Koalition im Sommer die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen.

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