EU-Kommission leitet Verfahren gegen Ungarn ein

Die Europäische Kommission fordert von Ungarn eine Information über die im Oktober vorigen Jahres eingeführte Sondersteuer in der Telekommunikation. Das beschloss die Kommission nach Medienberichten am Montag (14.3.). Sie befürchtet, dass diese Steuer mit dem Telekommunikationsrecht innerhalb der Union unvereinbar ist. Danach sind Sonderabgaben für Telekom-Betreiber nur dann zulässig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Deckung von Regulierungskosten im Telekom-Sektor stehen. Erst unlängst hatte die Kommission beschlossen, Frankreich und Spanien wegen ähnlicher „Telekom-Steuern“ beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen.

Neue Sondersteuern waren von der ungarischen Regierung für drei Wirtschaftszweige, nämlich den Einzelhandel, die Telekommunikation und die Energiebranche beschlossen worden, um das Steueraufkommen zu erhöhen und den Staatshaushalt zu entlasten. Der Geltungsbereich und die Höhe der Steuern sind je nach Branche und Umsatz individuell festgelegt: Für Telekom-Betreiber bewegen sich die Sätze je nach Gesamtumsatz (ohne Mehrwertsteuer) zwischen 0 % und 6,5 %.

Aufgrund der von den ungarischen Behörden übermittelten Informationen befürchtet die Kommission, dass mit der „Sondersteuer“ für Telekom-Betreiber Kosten gedeckt werden sollen, die nicht mit der Verwaltung und Regulierung des Telekom-Sektors im Zusammenhang stehen, was im Widerspruch zum EU-Telekommunikationsrecht steht. Die „Sondersteuer“ für 2010 war im letzten Dezember fällig und wurde von den Unternehmen bereits entrichtet. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen werden mit jährlich rund 220 Mio. EUR veranschlagt.

Die ungarische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Auskunftsersuchen zu reagieren. Erhält die Kommission keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort hinsichtlich der Vereinbarkeit der „Sondersteuer“ mit dem EU-Telekommunikationsrecht, so kann sie das Land in einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ auffordern, den EU-Vorschriften über die Besteuerung von Telekommunikationsunternehmen nachzukommen.
Die Anwendung der „Sondersteuer“ auf Einzelhandelsunternehmen und Energie­versorger wird von der Kommission derzeit noch untersucht.