Ungarn: Schulen und Krankenhäuser verstaatlicht

Mit dem 1. Januar wurde im Sinne des Gesetzes über Selbstverwaltungen (Ötv) der Staat Träger und Eigentümer von vielen Schulen und Krankenhäusern. Das Gesetz regelt grundlegend den Wirkungskreis und Aufgabenbereich von Staat und Selbstverwaltungen. Es gestattet den Gemeinden, zur Erhöhung ihrer Einnahmen kommunale Steuern zu erheben.

Der Gesetzgeber erwartet von der neuen Struktur Kosteneinsparungen und zeichnet klare Grenzen für die Autonomie der Gemeinden. Das Gesetz soll Gemeinden zur Zusammenarbeit animieren.

Das Gesetz verweist die Aufgaben zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit, die Trinkwasserversorgung, die Abwasserbehandlung, die Müllentsorgung, die Versorgung mit Fernwärme und die Betreuung von Obdachlosen in die Kompetenz der Selbstverwaltungen. Durch die Verstaatlichung der öffentlichen Einrichtungen verlieren die Komitate die Rolle als Träger dieser Einrichtungen. Die Angestellten von Schulen, medizinischen und sozialen Einrichtungen sind von nun an staatliche Angestellte.

Angesichts der schwierigen Situation des ungarischen Staates machen sich die Angestellten der genannten Einrichtungen große Sorgen um ihre Arbeitsplätze und ihre Bezahlung.