Tabakwareneinzelhandel wird staatliches Monopol

Das Ungarische Parlament modifizierte im September 2012 das so genannte Trafikgesetz. Demzufolge wird ab 1. Juli 2013 der Einzelhandel mit Tabakwaren staatliches Monopol. Der Staat tritt jedoch mit einem Konzessionsvertrag den Verkauf an interessierte Einzelhändler ab. Die Vertragsdauer wurde auf 20 Jahre, gerechnet ab 1. Juli 2013 bestimmt.

Zwischen 15. Dezember 2012 und 13. Februar 2013 konnten über eine Ausschreibung die Konzessionsverträge beantragt werden. Die Konzessionen kosten in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 2000 jährlich Netto 100 Tausend Forint, bei Einwohnerzahlen zwischen 2000 und 10.000 bereits 160 Tausend Forint, bei Einwohnerzahlen über 10.000 einheitlich 200 Tausend Forint. In Budapest und in den Städten mit Bezirksrecht sind jährlich 240 Tausend Forint Netto für das Betreiben einer Trafik zu bezahlen.

Das Gesetz legt fest, dass für je 2000 Einwohner ein Nationaler Tabakwarenladen – Kiosk, Trafik – eröffnet werden darf. In der Region Balaton macht man sich Sorgen, ob diese Zahl – bei 179 Gemeinden sind das 249 Trafiken – in der Sommersaison, wenn sich die Zahl der Käufer vervielfacht, ausreichend ist. Den Aussagen des Generaldirektors der Nationalen Tabakwarenhandelsgesellschaft, Zsolt Gyulai, zufolge sei die Zahl dieser Läden vollkommen ausreichend, sie überschreite auch so schon die Zahl der Apotheken in der Region.

Mit neuerlichen Modifizierungen des Gesetzes im Dezember und Februar entschied das Parlament, dass in dem Trafik neben Tabakwaren auch Lottoscheine, Lose, alkoholische Getränke, Energy-Drinks, Kaffee, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke und Zeitungen verkauft werden dürfen. Außerdem dürfen Trafikbesitzer mit gültigem Konzessionsvertrag bereits am 1. Mai statt des bisher vorgesehenen 1. Juli ihre Tabakwarenläden eröffnen.

Diejenigen Trafikbesitzer, die keinen Konzessionsvertrag abschließen können, haben die Möglichkeit, bis 16. Juli ihre vorhandenen Bestände zu verkaufen.