Bundesregierung beschließt Urheberrechtsreform

Union und SPD wollen das rechtliche Verhältnis zwischen Urhebern, Internet-Plattformen und Nutzern festlegen. Ein Gesetzentwurf liegt bereits vor, doch das Vorhaben ist nicht unumstritten.

Die Bundesregierung will das Urheberrecht mit der größten Reform seit zwei Jahrzehnten an die digitale Welt mit Internetplattformen anpassen.

Das schwarz-rote Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte. Nun müssen sich Bundestag und Bundesrat damit befassen. Bis Juni muss Deutschland bereits verabschiedete entsprechende EU-Richtlinien in nationales Recht übertragen haben.

Die Reform soll das rechtliche Verhältnis zwischen Urhebern, Internet-Plattformen und Nutzern festlegen, etwa beim Hochladen von urheberrechtlich geschützten Fotos, Artikelteilen oder Videoausschnitten. Das Vorhaben ist bei Vertretern vieler Seiten in Einzelpunkten umstritten, Medien- und Musikbranche etwa sehen Schlupflöcher, die Rechteinhaber benachteiligen könnten.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte nach dem Beschluss: «Unser Entwurf sieht einen fairen Interessenausgleich vor, von dem Kreative, Rechteverwerter und Nutzer gleichermaßen profitieren werden.»

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