Ungarn: Neue Gesetzgebung für Internethandel

In Ungarn wird gemäß den Forderungen der EU die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte des Verbrauchers bis zum Dezember des Jahres in nationales Recht umgesetzt.

Die Richtlinie löst die bisher geltenden Richtlinien für Fernabsatz und für den Verbraucherschutz bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ab. Die Richtlinie muss in allen Ländern gleichermaßen umgesetzt werden, womit ein einheitliches Schutzniveau im europäischen Handel geschaffen werden soll.

Insbesondere Betreiber von Online-Shops haben mit neuen, strengeren Vertragsvorschriften zu rechnen. So reicht es in Zukunft nicht mehr aus, wenn ein Verbraucher ein Produkt oder eine Dienstleistung bestellt, sondern er muss ausdrücklich dem Preis zustimmen, d.h. der Verbraucher bestätigt ausdrücklich, dass mit der Bestellung eine Zahlungsverpflichtung einhergeht.

„Im Fernhandel hatte der Verbraucher bisher die Möglichkeit, von jedem abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 8 Tagen ohne Begründung zurücktreten zu können. Diese Frist verlängert sich nun auf 14 Tage“, sagte Torsten Braner von der Kanzlei TaylorWessing der Nachrichtenagentur OrientPress. Gemäß Richtlinie gilt auch: sollte der Dienstleister den Verbraucher vor Vertragsabschluss nicht über die Bedingungen und Fristen des Rücktrittsrechts informiert haben, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr.

In einigen Ländern der EU wurde die Richtlinie bereits umgesetzt oder wird schrittweise umgesetzt, so dass dort, beispielsweise in Deutschland schon jetzt die Rücktrittsfrist 14 Tage beträgt.