CSU-Politiker Nüßlein kandidiert nicht erneut

Der CSU-Bundestagsabgeordnete zieht wohl Konsequenzen aus der Masken-Affäre.

Der CSU-Politiker Georg Nüßlein wird nach Aufnahme von Korruptionsermittlungen gegen ihn nicht erneut für den Bundestag kandidieren.

Außerdem legt er sein Amt als Vize-Fraktionsvorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag endgültig nieder. Dies teilte der Anwalt Nüßleins mit, die Vorwürfe gegen Nüßlein wies er erneut zurück.

In der vergangenen Woche hatte der Bundestag die Immunität Nüßleins aufgehoben. Gegen den 51-Jährigen wird unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt.

Unterdessen werden Vorwürfe gegen einen weiteren CDU-Abgeordneten erhoben.

Er soll nach Angaben des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» für die Vermittlung von Schutzmasken Provision verlangt und erhalten haben. Der Mannheimer CDU-Abgeordnete Nikolas Löbel räumte in diesem Zusammenhang Fehler ein. «Als Bundestagsabgeordneter hätte ich gerade in der besonderen Pandemie-Situation auch in meiner unternehmerischen Tätigkeit sensibler handeln müssen», teilte auf Anfrage mit. «Diesen Fehler mache ich mir selbst zum Vorwurf.»

Nach seiner eigenen Darstellung hatte die Firma des Mannheimer Parlamentariers Provisionen in Höhe von rund 250.000 Euro kassiert, weil sie Kaufverträge über Masken zwischen einem baden-württembergischen Lieferanten und zwei Privatunternehmen in Heidelberg und Mannheim vermittelt hatte. Es habe sich hierbei um eine «nach dem Marktüblichen bemessene Vergütung» für die Projektmanagement-GmbH gehandelt, teilte Löbel mit.

Er habe für die GmbH gehandelt und nicht in Ausübung seines Mandates.
Laut «Spiegel» könnten sich fast zwei Dutzend Abgeordnete in das Geschäft mit Masken eingeschaltet haben, sei es durch das Werben für Lieferanten beim Bund oder durch den Einsatz dafür, dass die Unternehmen ihr Geld bekommen. Mit Ausnahme von Löbel haben demnach aber alle Politiker bestritten, Provisionen oder andere Gegenleistungen erhalten zu haben.

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