Neues Ladenschlussgesetz in Ungarn

Supermärkte müssen sonntags geschlossen bleiben

Mit Wirkung zum 15. März 2015 tritt in Ungarn das Mitte Dezember verabschiedete Gesetz zu den Öffnungszeiten in Handelseinrichtungen in Kraft. Es verfügt, dass in Zukunft sonntags die Geschäfte geschlossen bleiben müssen.

Ausnahmen bilden lediglich Handelstätigkeiten mit touristischem Hintergrund: Unterkünfte, Gastronomie, Bäder, Handelstätigkeiten auf Flughäfen und in Regionen des Weltkulturerbes, sowie Tankstellen, Apotheken, Bahnhöfe. Außerdem dürfen alle Geschäfte einen offenen Sonntag während der Adventszeit wählen. Bäckereien und Milchgeschäfte dürfen sonn- und feiertags von 5-12 Uhr öffnen, Zeitungs- und Blumenläden von 6-12 Uhr. Geschäfte in Sporteinrichtungen können an jenen Tagen öffnen, an denen Sportveranstaltungen stattfinden.

„Das Gesetz richtet sich eindeutig gegen Supermärkte und größere Geschäfte“, sagte ein Betroffener. „Man geht auf Stimmenfang bei den Bürgern, denn ausgenommen vom Gesetz sind auch Privatgeschäfte mit einer Größe von weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche, sie dürfen weiterhin geöffnet werden.“

Der Gesetzesantrag wurde von der konservativen, christdemokratischen Partei KDNP, dem Regierungspartner von FIDESZ, unter dem Slogan „Freier Sonntag“ eingebracht und am 16. Dezember mit 119 Zustimmungen, 40 Gegenstimmen und 25 Enthaltungen verabschiedet. Die Gegenstimmen verwiesen vor allem auf den weiteren Abbau von Arbeitsplätzen auf dem bereits sehr unsicheren Arbeitsmarkt, falls der Antrag durchgeht.

Das verabschiedete Gesetz sichert aber auch die Möglichkeit, mit Hilfe von Regierungsverordnungen davon abweichende Regelungen zu treffen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können die Geschäfte für kürzere oder längere Zeit geschlossen werden.