Dániel Mukics, Sprecher der Nationalen Katastrophenschutzbehörde des Innenministeriums, wies in einer am Montag an die Nachrichtenagentur MTI übermittelten Erklärung darauf hin, dass Silvesterfeuerwerkskörper nur an dafür vorgesehenen, von den Behörden kontrollierten, legalen Verkaufsstellen gekauft werden sollten, wo man von qualifizierten Verkäufern auch aus Sicht des Brandschutzes geeignete Feuerwerkskörper erwerben kann – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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Die gekauften Feuerwerkskörper müssen ordnungsgemäß gelagert werden: Pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht im Auto liegen gelassen werden, zu Hause müssen sie von Heizgeräten, Herden und anderen brennbaren Materialien ferngehalten werden, sie dürfen keinem Sonnenlicht, Feuchtigkeit oder Wasser ausgesetzt sein und für Kinder und Haustiere unzugänglich sein, forderte der Sprecher.
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In Bezug auf die sichere Verwendung betonte Dániel Mukics, dass Feuerwerkskörper nur im Freien – im Garten oder auf öffentlichen Plätzen – zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und 6 Uhr am 1. Januar verwendet werden dürfen und nicht aus den Fenstern oder vom Balkon von Mehrfamilienhäusern abgeschossen werden dürfen. Es ist wichtig, die Anweisungen in der Gebrauchsanweisung für Feuerwerkskörper zu befolgen: Darin ist angegeben, wo sie platziert und gezündet werden müssen, in welche Richtung sie wirken und welcher Sicherheitsabstand einzuhalten ist, fügte er hinzu.
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