Am 10. Januar 2017 um 16 Uhr ließ die Schifffahrtsbehörde von Ungarn den Schiffsverkehr auf der Donau bis auf Weiteres einstellen. Durch die andauernde Kälte waren die Eisverhältnisse auf dem Fluss so kritisch geworden, dass für die Sicherheit der Schiffe nicht mehr garantiert werden konnte.
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Das Fahrverbot bezieht sich auf den Donauabschnitt von Gönyű am Kilometer 1792, einer Gemeinde im Raum Győr im Komitat Győr-Moson-Sopron, bis zum Landesaustritt der Donau an der südlichen Grenze von Ungarn am Kilometer 1433. Das Verbot gilt auch für sämtliche Fährbetriebe und für den touristischen Schiffsverkehr innerhalb der Hauptstadt Budapest. Die Aufhebung des Fahrverbotes wird in Abhängigkeit der Eisverhältnisse rechtzeitig bekannt gegeben, heißt es in einer Mitteilung der Regierungsbehörde. Das Fahrverbot gilt nicht für Schiffe des Gewässerschutzdienstes und der Wasserbehörde, sowie für Eisbrecher und Rettungsboote.
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In Mohács war schon vor der behördlichen Anordnung wegen Eisschollengefahr von der Schifffahrtsgesellschaft Mohácsi Városgazdálkodási és Révhajózási Nonprofit Kft der Fährbetrieb eingestellt worden. Der Geschäftsführer, István Csóka, begründete die Entscheidung damit, dass auf 50-60 Prozent der Wasseroberfläche Eisschollen mit einer Dicke von 10-20 Zentimeter schwimmen. „Sobald sich das Wetter bessert, wird der Fährbetrieb zwischen dem Fährhafen in der Stadt und der Insel Mohácsi-sziget wieder aufgenommen“, ergänzte der Geschäftsführer.
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