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Nachbarschaftsrecht (1): Grenzabstände für Gehölzpflanzen regeln in Ungarn die Gemeinden

Welche Vorschriften sind in Ungarn bzgl. der Abstände von Gehölzpflanzen (Bäume, Sträucher etc.) zur Grundstücksgrenze zu beachten?

Die Bepflanzung des eigenen Grundstückes in der Nähe des Nachbargrundstückes ist eine der häufigsten Ursachen für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Dabei berufen sich die Beteiligten oft auf bspw. im Internet gelesene Abstände, welche ihrer Ansicht nach einzuhalten sind.

Es sei vorweggenommen, dass in Ungarn auf nationaler Ebene die Grenzabstände für Gehölzpflanzen nicht konkret geregelt sind. Eine nationale Regelung, dass bspw. bei Bäumen ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von 3 Metern gilt, gibt es nicht! Vielmehr regelt die Regierungsverordnung 346/2008. (XII. 30) die Grenzabstände nur in abstrakter Weise. Danach sind Gehölzpflanzen in der Weise zu pflanzen, dass sie unter Berücksichtigung der Eigenschaften der Pflanzenart […] das Leben und die Gesundheit des Menschen nicht gefährden, den sicheren Verkehr nicht beschränken, keinen Schaden an Bauten und Anlagen verursachen und deren sicheren Betrieb nicht behindern.

Aufgrund dieser abstrakten nationalen Regelung sind die Gemeinden zuständig, genauere bzw. konkrete Vorschriften bzgl. der Grenzabstände zu erlassen. Erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde, wie die Grenzabstände vor Ort geregelt sind!

Beispiel Szántód: Die Gemeinde Szántód sieht für das Innengebiet („Belterület“) folgende Mindestabstände vor:

– 0,5 Meter bei Reben oder bei den nicht höher als 3 Meter wachsenden Sträuchern
– 1 Meter bei den nicht höher als 3 Meter wachsenden Bäumen
– 3 Meter bei den höher als 3 Meter wachsenden Bäumen oder Sträuchern

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorliegenden Ausführungen kann keine Gewähr übernommen werden. Bei Fragen können Sie sich direkt an Rechtsanwalt Tamás Willi wenden. Gerne berät er Sie auch persönlich in seinem Büro in Györ, in Badacsony oder bei Bedarf vor Ort.

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