Jährlich erhalten über 60.000 Personen unerfreuliche Post einer Inkassofirma namens „Ungarische Autobahn Inkasso GmbH“ bspw. nach einem angenehmen Urlaub in Ungarn.
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Wer ungarische Autobahnen mit einem Motorfahrzeug mit deutschem oder österreichischem Kennzeichen ohne gültige Vignette benutzt, sei es weil die Vignette nicht gekauft wurde, die Vignette bereits abgelaufen ist oder das Kennzeichen falsch aufgeschrieben wurde, wird mit der Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH schnell Bekanntschaft schließen. Dabei handelt es sich um keine Betrugsfirma, sondern um eine von der ungarischen Autobahngesellschaft NÚSZ Zrt. beauftragten Inkassofirma.
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Besonders störend bei der Zahlungsaufforderung der Inkassofirma ist, dass in vielen Fällen Verkehrssünder mit deutschen oder österreichischen Kennzeichen aufgefordert werden, mehr als das Dreifache der eigentlichen Buße zu bezahlen. Die zusätzlichen Kosten entstehen unter anderem aufgrund der Einforderung der Bußgelder im Ausland durch die in Deutschland ansässige GmbH, welche die Forderung auf zivilrechtlichem Weg einzutreiben versucht und dadurch die Bußgelder automatisch und ohne vorgängige Zahlungsaufforderung auf das Dreifache anwachsen lässt. Nach dieser Methode fühlen sich viele ausländische Verkehrssünder im Vergleich zu den ungarischen benachteiligt, da es ihnen verwehrt bleibt, die Buße ohne die zusätzlichen Gebühren zu bezahlen. Die Inkassofirma beruft sich in diesem Zusammenhang meist auf deutsche Rechtsvorschriften.
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Inwiefern die von der Inkassofirma auferlegten Zusatzgebühren rechtmäßig sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Lassen Sie daher allfällige Forderungen der Inkassofirma durch einen Rechtsexperten umgehend und unter Berücksichtigung der Zahlungsfristen überprüfen.
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorliegenden Ausführungen kann keine Gewähr übernommen werden. Bei Fragen können Sie sich direkt an Rechtsanwalt Tamás Willi wenden. Gerne berät er Sie auch persönlich in seinem Büro in Györ, in Badacsony oder bei Bedarf vor Ort.