Wenn ein betrunkener Fahrer einen Unfall verursacht, kann er nicht nur seinen Führerschein verlieren, sondern auch seinen Versicherungsschutz – darauf wies das Versicherungsmaklerportal Insura.hu am Sonntag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur MTI hin und verwies darauf, dass während der Osterfeiertage im vergangenen Jahr 450 der von der Polizei kontrollierten Fahrer unter Alkoholeinfluss standen und gegen 258 Fahrer wegen des gemessenen Alkoholgehalts ein Strafverfahren eingeleitet wurde – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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Es wurde daran erinnert, dass einem alkoholisierten Fahrer für mehrere Jahre die Fahrerlaubnis entzogen werden kann und ihm für die Verursachung eines Unfalls sogar eine Freiheitsstrafe auferlegt werden kann. Eine weitere schwerwiegende Folge des Fahrens unter Alkoholeinfluss ist, dass der betrunkene Fahrer bei einem in diesem Zustand verursachten Unfall, bei dem entweder Personenschäden oder Sachschäden entstehen, nicht mit einer Entschädigung durch die Versicherung rechnen kann; bei einem Blutalkoholwert von über 0,8 Promille wird die Entschädigung in fast allen Fällen ausgeschlossen. Die Pflichtversicherung (kgfb) entschädigt zwar die unverschuldeten Geschädigten, doch diesen Betrag fordert die Versicherung anschließend ebenfalls vom Verursacher zurück. Die ausgezahlten Entschädigungen kann die Versicherung bis zu einer Höhe von 5 Millionen Forint vom Fahrer zurückfordern, wenn dieser das Fahrzeug unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, geführt hat. Noch gravierender ist die Situation, wenn für das unter Alkoholeinfluss gefahrene Fahrzeug gar keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. In diesem Fall leistet das vom Verband der ungarischen Versicherer verwaltete Entschädigungskonto Schadenersatz an die unschuldige Partei und fordert diesen Betrag anschließend in voller Höhe vom Halter des nicht versicherten Fahrzeugs ein – fügten sie hinzu.
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