Das Ministerium für Personalwesen hat dem Parlament Vorschläge zur Änderung des Arbeitsgesetzbuchs im Zusammenhang mit dem Zuschuss für angestellte Großeltern, die im Rahmen des neuen Familienschutzsystems der Regierung Kinderbetreuung anbieten, vorgelegt – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
Großeltern haben Anspruch auf unbezahlten Urlaub, und nach den neuen Vorschlägen würden sie auch finanzielle Unterstützung erhalten, sagte das Ministerium. Mit Wirkung zum 1. Januar gilt für Großeltern das staatliche Mutterschaftsgeld, das es einem angestellten Großelternteil ermöglicht, sein Enkelkind bis zum Alter von zwei Jahren (bei Zwillingen bis zum Alter von drei Jahren) zu versorgen, wenn kein anderes Familienmitglied die Leistung erhält. Das durchschnittliche monatliche Mutterschaftsgeld pro Kind beträgt 208.000 Forint (621 EUR), sagte das Ministerium.