Kritik nach Meldungen über Verstöße gegen Impfreihenfolge

Die knappen Corona-Impfstoffe sollen zuerst an Hochbetagte und medizinisches Personal gehen. Landräte, Polizisten und Feuerwehrleute sollten ihren Pieks laut Verordnung erst später bekommen – in der Praxis sieht es vielerorts anders aus und das sorgt für Kritik.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Thorsten Frei, hat nach Berichten über Verstöße gegen die Impfreihenfolge die Vorgänge kritisiert und Regeln für den Umgang mit übrig gebliebenen Impfdosen gefordert.

Er finde das bedauerlich und dort, wo es einen Missbrauch gebe auch in höchstem Maße unsolidarisch und «maximal unklug», sagte der CDU-Politiker im Bundestag. «Insbesondere dann, wenn diejenigen, die an Regeln mitarbeiten sie selber zu ihren eigenen Gunsten brechen, ist das absolut indiskutabel.»

Eine Recherche der Deutschen Presse-Agentur hatte ergeben, dass in mindestens neun Bundesländern bereits Menschen gegen das Coronavirus geimpft wurden, die noch nicht an der Reihe waren. Dabei kamen etwa Kommunalpolitiker, Geistliche sowie Feuerwehrleute und Polizisten zum Zuge, obwohl sie nicht der ersten Prioritätsgruppe angehören.

Die Begründung für die vorgezogenen Impfungen in den meisten Fällen: Am Ende des Tages seien Impfdosen übrig geblieben, die man nicht habe verschwenden wollen. Das kann etwa passieren, wenn Menschen ihren Impftermin absagen. Wie mit den übrigen Dosen umgegangen werden soll, ist nicht geregelt.

Frei forderte zu definieren, wie man in solchen Fällen künftig verfährt. Es müsse sichergestellt sein, dass Impfdosen am Ende eines Tages nicht ungenutzt blieben. «Ich stelle mir da beispielsweise Polizistinnen und Polizisten vor, die im Streifendienst sind, die jederzeit erreichbar sind, die vor allen Dingen im Feuer stehen und unmittelbar konfrontiert sind mit Situationen, wo sie Kontakten nicht ausweichen können.»

Die Reihenfolge der Impfungen ist in der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums klar geregelt: Zunächst sollen in Deutschland Menschen über 80 geimpft werden, außerdem Frauen und Männer, die durch ihre Arbeit in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder Impfzentren ein besonders hohes Ansteckungsrisiko haben. Sie gehören der Gruppe der höchsten Priorität an. Polizisten räumt die Verordnung lediglich eine hohe Priorität ein, Landräte sind nicht gesondert aufgeführt.

Die Begründung für die vorgezogenen Impfungen in den meisten Fällen: Am Ende des Tages seien Impfdosen übrig geblieben, die man nicht habe verschwenden wollen. Der Impfstoff muss vor dem Impfen zunächst aufbereitet und verdünnt werden und ist dann nur wenige Stunden haltbar. Sagen Menschen ihren Impftermin ab, können daher am Ende des Tages Impfdosen übrig bleiben. Wie damit umgegangen werden soll, ist nicht geregelt.

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