Regierung modifiziert Bestattungsgesetz
Die Regierung bestätigte die Durchführungsverordnung für die Regelung der Vorschriften für Sozialbestattungen. Die Regierungsverordnung schreibt unter anderem vor, dass die städtischen Friedhofsverwaltungen auf allen Friedhöfen gesonderte Parzellen sowohl für die Sarg-, als auch für die Urnenbeisetzung von Sozialbestattungen einzurichten haben.
In der Sozialparzelle ist die jeweils erste Grabstätte kostenlos, den Angehörigen werden zudem vom Staat kostenlos Sarg oder Urne bereitgestellt und von ihnen sonstige Kosten übernommen. Eine Sozialbestattung kann bei der laut letztem Wohnsitz des Verstorbenen zuständigen Selbstverwaltung innerhalb von fünf Tagen nach dem Todesfall beantragt werden.
Weitere Modifizierungen des Bestattungsgesetzes beziehen sich auf die Gestaltung von Gräbern und Urnenplätzen und bevollmächtigen die Friedhofsverwaltungen, Grabzeichen, die nicht den Bestattungsvorschriften entsprechen, entfernen zu dürfen. Weiterhin ist es laut neuer Verordnung möglich, Grabstätten neben der bisher 20 und 25 Jahre nun auch um 10 Jahre verlängern zu können.
Das Parlament hatte das Bestattungsgesetz bereits im September verabschiedet. Damit wurden erstmals Sozialbestattungen aufgenommen, weil viele Menschen sich die Beerdigungskosten für Angehörige nicht mehr leisten können.