Gulyás: Verfassungsgericht muss Grenzen des EU-Rechts festlegen

Das Verfassungsgericht und nicht der Gerichtshof der Europäischen Union muss die Grenzen der von Ungarn und der EU gemeinsam ausgeübten Kompetenzen festlegen, sagte der Leiter des Büros des Ministerpräsidenten am Sonntag im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Zum Zeitpunkt unseres EU-Beitritts haben wir uns verpflichtet, bestimmte Kompetenzen gemeinsam mit den EU-Institutionen auszuüben, aber dieser Grundsatz gilt nur in bestimmten Bereichen, sagte Gergely Gulyás im Kossuth Rádió. Die gemeinsame Ausübung von Zuständigkeiten gelte beispielsweise für die Wettbewerbsregeln auf dem gemeinsamen Markt, nicht aber für den Schutz der Grenzen und der einheimischen Bevölkerung, „über die nur die ungarische Regierung und die stimmberechtigten Bürger zu entscheiden haben“, fügte er hinzu. Gulyás sagte, das Verfassungsgericht habe am Freitag entschieden, dass Ungarn das Recht habe, seine Grenzen unabhängig von der EU vor der Migration zu schützen, ebenso wie es verpflichtet sei, die Ungarn vor den schädlichen Auswirkungen der Migration auf die Gesellschaft zu schützen, und dass Regeln, die die ungarische Bevölkerung und die Staatsstruktur betreffen, in die nationale Zuständigkeit fallen und Vorrang vor allen EU-Regeln oder -Normen haben. Das Urteil gebe der ungarischen Regierung ein klares Mandat, ihre Migrationspolitik wie bisher fortzusetzen, sagte er.

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Er wies darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuvor Ungarns Einrichtung von Transitzonen für rechtmäßig befunden habe, während der Gerichtshof der EU ein gegenteiliges Urteil gefällt habe, und fügte hinzu, dass die Entscheidung „mit einer völlig inakzeptablen Begründung“ getroffen worden sei. Ungarn habe ausreichende Maßnahmen ergriffen, um dem Gerichtsurteil nachzukommen, indem es die Transitzonen geschlossen, den Schutz der Grenze sichergestellt und die Einreichung von Asylanträgen in den diplomatischen Vertretungen der umliegenden Länder ermöglicht habe, sagte er.

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Gulyás sagte, dass die Mitgliedsstaaten auf dem letzten EU-Gipfel auf eine Änderung der EU-Migrationspolitik gedrängt hätten und eine effektivere Grenzverteidigung und Unterstützung für Länder, die die Grenze verteidigen, forderten. Die Europäische Kommission und ihr Präsident sei „kein Chef“, sondern ein Angestellter der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, dessen Aufgabe es sei, Empfehlungen für einen effektiven Grenzschutz zu geben. „Nichts kann der Europäischen Union mehr schaden, als wenn die Stimme der Mitgliedsstaaten in Brüssel auf taube Ohren stößt“, sagte er und fügte hinzu, dass dies in der Migrationsfrage der Fall gewesen sei.

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Gulyás sagte, dass die Mächte, die früher die Migration unterstützt haben, sich nun einig sind, dass sich die Migrationskrise von 2015 und die damit einhergehende Verletzung von Regeln nicht wiederholen darf. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten müssen Brüssel zwingen, den Willen ihrer eigenen Gesellschaften zu akzeptieren, egal wie sehr es an „nüchternen, vernünftigen Stimmen in der Brüsseler Blase“ mangelt, fügte er hinzu.

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