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Arbeitslosenquote in Ungarn im Mai bei 3,8 Prozent

Die ungarische Arbeitslosenquote lag Ende Mai bei 3,8 % und ist damit gegenüber dem April (3,9 %) gesunken, aber gegenüber dem Vorjahr (3,4 %) leicht angestiegen, wie aus den am Freitag vom Statistischen Zentralamt (KSH) veröffentlichten Daten hervorgeht – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Die Quote bezieht sich auf Arbeitslose im Alter zwischen 15 und 74 Jahren. In absoluten Zahlen waren 186.200 Menschen arbeitslos, 3.900 weniger als im April, aber 19.400 mehr als zwölf Monate zuvor. Im Zeitraum März-Mai lag die Arbeitslosenquote bei 3,9 %, ein Rückgang gegenüber 4,0 % im vorangegangenen Dreimonatszeitraum, aber ein Anstieg gegenüber 3,4 % zwölf Monate zuvor. Die Zahl der Arbeitsuchenden im Alter zwischen 15 und 74 Jahren stieg gegenüber dem Vorjahr um 26.800 auf 191.500. Die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 15-74 Jahren lag im Mai bei 4,710 Millionen und damit um 26.000 höher als im Vorjahr. Im Zeitraum März bis Mai lag die Zahl der Erwerbstätigen bei 4,704 Millionen, 10.000 mehr als ein Jahr zuvor.

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Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung kommentierte die Daten mit dem Hinweis, dass der Anstieg um 26.000 Personen in einer wirtschaftlichen Situation stattfand, die durch den Krieg in der Ukraine und die Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland belastet war. In einer Erklärung des Ministeriums heißt es, die Regierung wolle das dynamische Wirtschaftswachstum und das hohe Investitionsniveau beibehalten. Diesem Ziel diene auch das kürzlich verabschiedete Gesetz über Gastarbeiter, das besagt, dass ausländische Arbeitnehmer nur dann beschäftigt werden dürfen, wenn die freien Stellen nicht mit Ungarn besetzt werden können. Zur Unterstützung von Unternehmen und zum Schutz von Arbeitsplätzen hat die Regierung außerdem Maßnahmen zur Begrenzung der Strompreise für Unternehmen in bestimmten Sektoren verabschiedet und Pharmaunternehmen die Möglichkeit gegeben, die Hälfte ihrer Gewinnsteuer unter Berücksichtigung ihrer Investitionen abzuschreiben, heißt es in der Erklärung weiter.

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