Katalin Novák, die am Samstag ihren Rücktritt vom Amt des Staatspräsidenten angekündigt hat, hat dem Parlament eine schriftliche Rücktrittserklärung vorgelegt, wie auf der Website des Parlaments zu lesen ist – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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Das Gesetz sieht vor, dass der Präsident seinen Rücktritt durch eine schriftliche Erklärung einreichen kann, während der Rücktritt erst nach Zustimmung des Parlaments vollständig ist. Das Parlament hat 15 Tage Zeit, um die Präsidentin aufzufordern, ihre Entscheidung zu überdenken. Hält die Präsidentin an ihrer Entscheidung fest, kann das Parlament seine Zustimmung nicht verweigern. Das Mandat der Präsidentin erlischt 15 Tage nach der Unterzeichnung der Rücktrittserklärung oder an dem Tag, an dem das Parlament den Rücktritt annimmt. Gemäß der Verfassung wählt das Parlament innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Amtszeit des vorherigen Präsidenten einen Nachfolger.
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Novák hatte ihren Rücktritt am Samstag im Zusammenhang mit ihrer Entscheidung angekündigt, eine Person zu begnadigen, die wegen Beihilfe zur Vertuschung von Kindesmissbrauch verurteilt worden war. Die ehemalige Justizministerin Judit Varga, die die Begnadigung gegengezeichnet hatte, trat von allen ihren Ämtern zurück und erklärte wenige Stunden später, dass sie sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen werde. Máté Kocsis, der Fraktionsvorsitzende des Fidesz, sagte, ihre Entscheidungen zeigten, dass „auf der rechten Seite Fehler Konsequenzen haben“. Der Rücktritt von Novák sei „eine klare Entscheidung“ gewesen.
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