Das Budapester Verkehrsamt (BKK) und die Taxiverbände unterstützen gleichermaßen die Schaffung eines regulatorischen Rahmens, der langfristig die Einführung eines modernen digitalen Online-Taxameters ermöglicht – teilte das Unternehmen am Donnerstag der Nachrichtenagentur MTI mit.
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In ihrer Mitteilung erinnerten sie daran, dass am 1. Januar 2025 die Taxiverordnung der Hauptstadt in Kraft getreten ist, wonach Unternehmen im Rahmen des Personentaxidienstes verpflichtet sind, dem Verkehrsorganisator in Echtzeit Daten über den Standort des Fahrzeugs sowie über das Starten und Stoppen des Taxameters zu übermitteln. Sanktionen wegen Nichteinhaltung der in der Verordnung vorgeschriebenen Meldepflicht seien voraussichtlich ab dem letzten Quartal 2026 zu erwarten, fügten sie hinzu. Die BKK gab am 1. Juni bekannt, dass sie eine kostenlos nutzbare App namens TaxiTrack entwickelt hat, die zu sichereren und transparenteren Taxifahrten beitragen kann, die Verkehrsorganisation und Kontrollen mit Echtzeitdaten unterstützt sowie die Interessen der Fahrgäste und der ordnungsgemäß operierenden Dienstleister wahrt. Die BKK hat mit Vertretern der Taxi-Verbände eine Besprechung über die bisherigen Erfahrungen mit der Einführung der App abgehalten – heißt es in der Mitteilung.
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Dabei erinnerte das Unternehmen die Anwesenden daran, dass der Interessenverband der Taxifahrer bereits 2025 gegenüber dem Unternehmen auf die Notwendigkeit der Entwicklung der App hingewiesen und die Ausweitung der Meldepflicht auf weitere Datenkreise über die derzeit in der Taxiverordnung festgelegten Daten hinaus angeregt hatte. Wie berichtet, waren sich die Parteien einig, dass eine einheitliche Datenübermittlung die beste Lösung darstellen würde. Die Vertreter der BKK und der Taxibranche unterstützen daher die Schaffung eines regulatorischen Umfelds, das die Einführung moderner, digitaler Online-Taxameter ermöglicht. Die BKK hatte zuvor gegenüber der zentralen Gesetzgebung die Einführung eines Geräts vorgeschlagen, das die Funktionen der Fahrpreisberechnung, der Quittungsausstellung, der Adressausgabe und der Kreditkartenzahlung gewährleistet; all dies würde sowohl den Interessen der Fahrgäste als auch denen der gesetzestreuen Personentaxi-Dienstleister dienen – heißt es in der Mitteilung.
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