Präsident Tamás Sulyok hat am Freitag die 16. Änderung des Grundgesetzes unterzeichnet und deren Veröffentlichung im Amtsblatt angeordnet, wie auf der Facebook-Seite des Präsidenten zu lesen war – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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Das Parlament hatte den Änderungsvorschlag am 15. Juni verabschiedet. Der Präsident, der Änderungen des Grundgesetzes lediglich unter verfahrensrechtlichen Gesichtspunkten prüfen darf, erklärte, der Vorschlag stehe im Einklang mit diesen Bestimmungen, hieß es in der Erklärung. Gemäß der Änderung sieht das Grundgesetz nun vor, dass niemand zum Ministerpräsidenten gewählt werden darf, der bereits insgesamt mindestens acht Jahre in diesem Amt gedient hat, einschließlich nicht aufeinanderfolgender Amtszeiten. Der Zeitraum von acht Jahren wird ab dem 2. Mai 1990 oder einem beliebigen Zeitpunkt danach berechnet. In der Begründung zur Änderung heißt es, die Maßnahme diene dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit und der verfassungsrechtlichen Grundsätze der Demokratie.
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