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Präsident akzeptiert Entscheidung des Verfassungsgerichts

Präsident Tamás Sulyok hat die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Kenntnis genommen, seinem Antrag auf Auslegung des ungarischen Grundgesetzes nicht stattzugeben, wie aus einer Erklärung der Pressestelle des Sándor Palasts gegenüber der Wirtschaftswochenzeitung HVG hervorgeht – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Der Sándor Palast erklärte, er habe der Öffentlichkeit alle wesentlichen Informationen zu den Rechtsverfahren im Zusammenhang mit der Venedig-Kommission zur Verfügung gestellt. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass sein Präsident, Péter Polt, den Fall von der Tagesordnung gestrichen habe, nachdem sieben seiner Richter persönliche Interessenkonflikte erklärt hatten, wodurch das Plenum nicht mehr beschlussfähig war und somit keine Entscheidung treffen konnte. Sulyok hatte seinen Antrag am 11. Juni eingereicht und das Verfassungsgericht gebeten, die verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Funktion, Verabschiedung und Änderung des Grundgesetzes zu klären. Damals betonte er, dass jüngste politische Äußerungen, in denen die Absetzung von Amtsträgern des öffentlichen Rechts gefordert wurde, die Möglichkeit von Verfassungsänderungen aufgeworfen hätten, die auf bestimmte Situationen zugeschnitten seien, anstatt allgemeine Regeln festzulegen. Der Präsident argumentierte, dass eine abstrakte Auslegung des Grundgesetzes durch das Verfassungsgericht dazu beitragen könne, sicherzustellen, dass Konflikte zwischen staatlichen Organen und politischen Debatten innerhalb rechtlicher Grenzen bleiben und dass die Gesetzgebung weiterhin im Einklang mit den Verfassungsgrundsätzen steht.

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