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Humanitärer Korridor durch Ungarn

Innerhalb der EU werden leider auch in der Krisensituation rund um das Coronavirus meist keine miteinander abgestimmten Entscheidungen getroffen. So wurden von den ungarischen Behörden gemäß einer Entscheidung der Regierung am 17. März 2020 um 00:00 Uhr die Grenzen für die Einreise ausländischer Personen geschlossen, nur ungarische Staatsbürger dürfen seither einreisen. Die Beschränkung bezieht sich auf alle Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftgrenzen.

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Am 17. März kam es in Hegyeshalom, sowie vor dem Grenzübergang Nickelsdorf auf der österreichischen Seite zu kilometerlangen Staus, nachdem rumänischen und bulgarischen Bürgern aufgrund der in Kraft getretenen Regierungsverordnung die Einreise verweigert worden war. Auf Druck der österreichischen Behörden, sowie der rumänischen und bulgarischen Regierungen beschloss die Aktionsgruppe in Budapest die Einrichtung eines „humanitären Korridors“, schreibt police.hu. Demzufolge durften bulgarische Staatsbürger am 17. März zwischen 21 und 24 Uhr nach Ungarn einreisen, während rumänische Staatsbürger zwischen 21 Uhr am 17. März und 5 Uhr am 18. März nach Ungarn einreisen konnten. Für den Transit durch das Land durften nur die zuvor festgelegten und bekanntgegebenen Routen, sowie Tankstellen genutzt werden. In Absprache mit den rumänischen Behörden wurden die etwa 3500 Reisenden an der rumänischen Grenze unverzüglich abgefertigt, sagte der rumänische Außenminister Bogdan Aurescu.

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Die an der österreichischen Grenze festsitzenden rumänischen und bulgarischen Reisenden wurden am Dienstag unter anderem vom Roten Kreuz versorgt, da vielen das Trinkwasser und der Reiseproviant ausgegangen waren. Astrid Eisenkopf, Landesrätin der Burgenländischen Landesregierung, sagte ORF Burgenland gegenüber, dass man sehr überrascht war über die Folgen der Grenzschließung. Sie sei froh, dass dieser einmalige Korridor ausgehandelt werden konnte. „Sicher muss jetzt eine nachhaltige Lösung her. Es kann nicht sein, dass wir morgen dieselbe Situation haben“, so Eisenkopf.

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Für den Warenverkehr gelten insofern Beschränkungen, dass von Transitfahrzeugen nur bestimmte Grenzübergangsstellen, Rastplätze und Tankstellen angefahren werden dürfen. Informationen dazu sind auf police.hu (működő határátkelőhelyek és tranzitvonalak) zu finden.

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