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Härtere Urteile im Prozess zur Rotschlammkatastrophe

Ein Berufungsgericht in Győr verlängerte in einem Urteil in zweiter Instanz die Haftstrafen von drei der Angeklagten in der Rotschlammkatastrophe 2010 – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Das Berufungsgericht Győr verurteilte den Hauptangeklagten, den ehemaligen Geschäftsführer der Mal Zrt, die das Rotschlammreservoir betrieben hat, das drei Dörfer in der Nähe von Ajka überflutete als es brach, zu vier Jahren Gefängnis. Der technische stellvertretende Geschäftsführer des Unternehmens wurde mit einer dreijährigen Haftstrafe belegt. Ein dritter Mitangeklagter wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

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Im Februar dieses Jahres hat das Landgericht Győr den Hauptangeklagten zu zwei Jahren und sechs Monaten und den stellvertretenden technischen Geschäftsführer zu zwei Jahren verurteilt. Neben sechs Bewährungsstrafen wurde eine Person mit einer Geldstrafe belegt und eine weitere mit einer Rüge.

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Die Katastrophe vom 4. Oktober 2010 forderte zehn Menschenleben und führte zu zweihundert Verletzungen, und Hunderte von Gebäuden wurden unbewohnbar.

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