In Zeiten von Corona: Wie können Mittelständler sich finanziell noch über Wasser halten?

Die Pandemie hat viele mittelständische Unternehmen hart getroffen. Die Schließungszeiten und der Auftragsrückgang stellen eine außerordentliche Belastung dar, welche durch die Regierungsmaßnahmen nur bedingt aufgefangen werden. Mittelstandsunternehmen müssen kreativ werden, um die Krise zu überstehen. Durch die vorhandenen Impfstoffe ist wieder Licht am Ende des Tunnels zu sehen.

Taschenrechner, Kugelschreiber und eine Finanzplanung

Hygienevorschriften einhalten und testen

Mittelständler, die ihren Betrieb nicht stilllegen möchten, müssen das staatliche Hygienekonzept plus eine Anpassung an den jeweiligen Betrieb vorlegen und einhalten. Nur wenn das Tragen einer Maske, die Desinfektion der Hände und Räume sowie die Distanz eingehalten werden, ist es für sehr viele Unternehmen möglich, ihren Betrieb aufrecht zu erhalten. Es gibt nur wenige Branchen, die nicht von so einem Konzept profitieren, obwohl es bereits ausgearbeitet und im letzten Jahr umgesetzt wurde. Am härtesten davon betroffen sind die Gastronomie und Hotellerie, die mit jeder Restriktion durch Bund und Länder schließen müssen. Dabei zeigen derzeitige Werte, dass die Infektionsgefahr in Betrieben weitaus höher ist als im Restaurant.

Damit der eigene Betrieb nicht sanktioniert wird, ist es unerlässlich, das Hygienekonzept strikt einzuhalten. Ansonsten drohen mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig weitere Maßnahmen, die die Existenz bedrohen. Obwohl es noch keine gesetzliche Pflicht gibt, sind Mittelständler dazu angehalten, sich und ihre Mitarbeiter regelmäßig zu testen. In Italien beispielsweise ist das bereits üblich und zeigt erste Erfolge. Infizierte werden schneller isoliert, was zum Absinken der Infektionsrate führt.

Staatliche Hilfsgelder ausschöpfen

Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten zahlt Deutschland hohe Hilfsgelder für mittelständische Unternehmen während Corona. Das müssen Firmen zwingend ausnutzen, denn warum sollten sie wichtige Einnahmen verstreichen lassen, wenn sie damit ihren Betrieb über Wasser halten können. Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt es eine ausführliche Anleitung, wie Unternehmen aus dem Mittelstand Hilfsgelder beantragen können und welche Fördermaßnahmen für die Betriebe vorgesehen sind. Aus dem Paket der „Überbrückungshilfe III“ geht hervor, dass Unternehmen Überbrückungsgelder beantragen können, wenn die Einbußen im festgelegten Zeitraum mindestens 30 Prozent betragen.

Betriebe, die bereits seit November 2020 von der Schließung betroffen sind, können insgesamt bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes durch den Staat erhalten. Unternehmen aus dem Mittelstand, die erst seit Dezember 2020 oder später von der Schließung betroffen sind, erhalten Stützungsmaßnahmen über das bereits erwähnte Paket „Überbrückungshilfe III“. Des Weiteren gibt es Hilfsgelder bei außerordentlichen Belastungen und für den Neustart eines Unternehmens.

KfW- oder Hausbankkredite

Die Bundes- und Landesregierungen empfehlen zudem, einen Antrag für einen Kredit zu prüfen. Die Kreditbank für Wiederaufbau steht in bestimmten Bereichen bei der Finanzierung diverser Projekte zur Sicherung des Unternehmens zur Verfügung. Wer keinen Kredit bei der Bank erhält, dem steht ein Kreditantrag bei der Hausbank des Unternehmens frei. Die Banken haben bereits ihre Hilfe zugesichert, allerdings gibt es keinen Freibrief für mittelständische Unternehmen. Jeder Betrieb muss nachweisen, dass die wirtschaftliche Schieflage aufgrund der Restriktionen während der Corona-Krise besteht.

Alle Unterlagen, die die Einbußen belegen, sind beim Kreditantrag vorzulegen. In der Regel werden die Kreditanträge nicht so bürokratisch abgewickelt wie vor der Pandemie. Deshalb haben gutgeführte Mittelstandsbetriebe sehr gute Aussichten auf die Zusage eines Kredits zur Überbrückung.

Unnötige Betriebsausgaben vermeiden

Sparmaßnahmen beginnen immer im eigenen Betrieb. Arbeitgeber müssen sich fragen, ob ihr eigenes Einkommen im Monat während der Krise in der bisherigen Höhe noch gerechtfertigt ist. Ein prozentualer Gehaltsverzicht der Geschäftsführung setzt neue Ressourcen frei. Viele Mitarbeiter werden sich dem anschließen, wenn die Unternehmensführung mit gutem Beispiel vorangeht. Allerdings müssen Arbeitgeber auf die individuelle Situation ihrer Angestellten Rücksicht nehmen. Nicht alle Arbeitnehmer können eine Kürzung ihres Einkommens bei gleichem Arbeitspensum verkraften.

Es gibt eine Tendenz auf dem Wirtschaftsmarkt, die belegt, dass Mitarbeiter eher zum freiwilligen Verzicht bereit sind und weniger protestieren, als wenn die Gehalts- oder Lohnkürzung per Zwang durchgesetzt wird. Hohe Betriebsausgaben werden unter anderem durch überschüssige Bestellungen herbeigeführt. Es gilt nur das zu bestellen, was aktuell der Betriebserhaltung dient. Weitere Sparmaßnahmen betreffen die Energie und Elektrizität. Arbeitgeber müssen Ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, nur so viel Wärme und Licht zu nutzen, wie eben nötig.

Private Ausgaben senken

Wer sich selbst eine Gehaltskürzung verordnet, der muss auch im Privatleben den Rotstift ansetzen. Denn auch im Alltag lässt sich durch einfache Maßnahmen Geld sparen. Teure Aufwendungen müssen reduziert werden. Wer im Zentrum einer Stadt wohnt, muss sich fragen, warum das Auto angemeldet ist, wenn die öffentlichen Verkehrsmittel den Transportbedarf ausreichend abdecken. Einkäufe müssen nicht im nächsten Supermarkt erledigt werden, auch im Discounter gibt es sehr gute Lebensmittel und weitere Produkte des täglichen Bedarfs zum günstigeren Preis. Bücher können auch während Corona in der Bibliothek ausgeliehen werden, der Kauf ist nicht zwingend notwendig.

Vorübergehend können auch Abos ausgesetzt werden. Meistens beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Die Wiederaufnahme des Abos ist nach der Krise jederzeit möglich und wahrscheinlich gibt es künftig aufgrund der steigenden Konkurrenz noch bessere Streaming-Anbieter. In vielen kleinen Situationen des Lebens gibt es Potenzial zur Kostensenkung, es bedarf nur Mut und Entschlossenheit.