Anklage gegen Fluglehrer in Nyíregyháza

Nach Abschluss der polizeilichen Untersuchungen erhob die Staatsanwaltschaft des Komitates Szabolcs-Szatmár-Bereg im Dezember Anklage gegen einen Fluglehrer, informierte der Sprecher der Bezirksstaatsanwaltschaft, László Szilágyi, die Nachrichtenagentur MTI.

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Dem Fluglehrer wird zu Last gelegt, dass wegen seiner Nachlässigkeit am 20. Mai 2017 in Nyíregyháza ein Flugschüler bei einem Übungsflug mit dem Segelflugzeug abgestürzt ist und zu Tode kam. Der Staatsanwalt beantragte in der Anklageschrift eine zur Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafe und den Entzug der Lehrlizenz als Fluglehrer, ergänzte László Szilágyi. Der Anklageschrift zufolge nahm der 48-jährige Geschädigte auf dem Flughafen von Nyíregyháza an einem Lehrgang zum Führen von Segelflugzeugen teil.

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Der Ausbilder bescheinigte dem Flugschüler fälschlicherweise im Trainingsplan, dass er über ausreichend Fähigkeiten zum Führen des Flugzeugs verfüge. Am 20. Mai 2017 genehmigte er dem Schüler, einen mehr als fünfstündigen Flug zu absolvieren, ohne ihn ausreichend darüber instruiert zu haben, was zu tun ist, wenn das Flugzeug plötzlich nicht mehr gesteuert werden kann. Der Flugschüler war an diesem Tag bereits zum vierten Mal aufgestiegen und übte die „Suche nach Bereichen aufsteigender Luft“. Bei diesem Versuch hätte er sich im so genannten Korkenzieher-Stil nach oben schrauben müssen, was ihm aber nicht gelang. Der Flugschüler stürzte mit der Maschine auf dem Gelände in der Rákóczi út in Nyíregyháza ab und verstarb trotz rascher medizinischer Notversorgung noch an der Unfallstelle.

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Der Anklageschrift zufolge kam es zum Absturz der Maschine, weil der Angeklagte die Ausbildung des Unfallopfers nicht vorschriftsmäßig durchgeführt hatte und nicht erkannte, dass dieser noch nicht über ausreichend Fähigkeiten für die übertragenen Aufgaben verfügte.

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